Hier folgte ich dem Leitfadenvorschlag, realitätsbezogene Aufgaben zu erstellen. Es gab auch die Möglichkeit, vordefinierte Aufgaben aus dem Bereich ,,Datenbanken`` oder ,,Textverarbeitung`` zu benutzen. Diese waren für BASS II aber nicht anwendbar.
,,Werden den Arbeitenden berufliche Entwicklungsmöglichkeiten geboten (z.B. höheres Einkommen)?``Die Interpretationsvorschrift ([Oppermann 92] S. 137) ergibt dann Hinweise auf ,,Verletzungen von Forderungen der Organisations-Ergonomie``. Diese Einschränkungen sollen dann bei der Evaluation des Systems berücksichtigt werden.Die Frage nach der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit von BASS II zum Einsatz in Betrieben wurde hier aber nicht gestellt, so daß ich diese Art der Aufgabenbewertung nicht weiter berücksichtigt habe. Es scheint mir aber wichtig anzumerken, daß eine solche Überprüfung für das spätere Gesamtsystem unerläßlich ist, da sonst wieder nur ,,Oberflächenkosmetik`` betrieben würde!
Gemäß dem Leitfaden waren alle betrachteten potentiellen Benutzer in der Aufgabe ,,Organisation von Schichtplänen`` hinreichend geübt. Bei EVADIS II heißt das konkret, daß alle Benutzer mindestens drei Monate an einer solchen Aufgabe beschäftigt sind und die vom Betrieb geforderten Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen.
Für die Gruppe der Benutzerinnen aus der Schichtplanberatungsfirma, die BASS II bereits professionell einsetzen, galt der Sonderfall, daß sie sich mehr als einen Monat damit befaßt hatten. Die Flughafengruppe hingegen kennt BASS II noch nicht, erarbeitet aber schon mehrere Jahre Schichtpläne.
Der andere untersuchte Punkt sind die benötigten Funktionen der Anwendung und eine Einschätzung ihres Gewichtes für die Gesamtaufgabe. Dieser Punkt ist auch für das Fallbeispiel relevant. Allerdings ist der Entwickler hier auch wieder auf sich selbst gestellt, da es nur Beispielfunktionen für Textverarbeitungen o.ä. innerhalb des Leifadens gab. Für alle anderen Fälle stellt EVADIS II eine ,,abstrakte Musterprüfaufgabe`` bereit, die der Entwickler selber anpassen muß. Aus dieser Musteraufgabe habe ich dann die Prüfaufgaben entnommen. Da die Beschreibung der benötigten Funktionalitäten innerhalb dieser abstrakten Musteraufgabe recht grob war, konnte auf eine Feinanalyse der durchzuführenden Tätigkeiten zum Optimieren eines Schichtplanes zunächst verzichtet werden. Die folgenden Funktionen aus der gegebenen Musterprüfaufgabe habe ich dann weiter untersucht:
Unter Berücksichtigung dieser noch zu prüfenden Funktionalität des
Teilsystems blieben zunächst 198 (!) Prüfungsfragen
. Der Aufwand ist also immer noch beträchtlich.
Während der eigentlichen Fragenbearbeitung entfielen Fragen , die erst
dann als für dieses Fallbeispiel nicht zutreffend erkannt
wurden. Dadurch reduzierte sich die Anzahl der Fragen
erheblich. Genaueres dazu findet sich in der Bewertung dieses
Verfahrens in
(S.
).
| geübt | ungeübt | |
| regelmäßig | ||
| sporadisch |
Die Einordnung erfolgt nach den Kriterien
In diesem Fallbeispiel handelte es sich um ungeübte und sporadische Benutzer (gemäß [Oppermann 92] Abb. 1 S. 109), denn keiner der Benutzer gab an, über eine gute EDV-Ausbildung oder weitergehende Kenntnisse (z.B. Programmiersprachen) zu verfügen.
| Rang | Gewicht | Kriterium |
| 1 | hoch | Kooperations- und Kommunikationsförderlichkeit |
| 2 | hoch | Datenschutz/Datensicherheit |
| 3 | hoch | Nützlichkeit |
| 4 | hoch | Komfort |
| 5 | hoch | Erlernbarkeit |
| 6 | hoch | Fehlerrobustheit |
| 7 | hoch | Selbstbeschreibungsfähigkeit |
| 8 | hoch | Erwartungskonformität |
| 9 | hoch | Übersichtlichkeit |
| 10 | gering | Individualisierbarkeit |
| 11 | gering | Steuerbarkeit |
| 12 | gering | Verfügbarkeit |
Damit ist nach EVADIS II-Durchführungsvorschrift die Vorbereitung abgeschlossen. Bereits hier fällt auf, daß einige Entscheidungen für oder gegen bestimmte Prüffragen aufgrund relativ ungesicherter Einschätzungen erfolgte.